Kategorie-Archiv: Corona-Pandemie
Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb – Stand 19.09.2021
Schutzkonzept Trainingsbetrieb V2 19.09.2021
Rahmenbedingungen
Es gelten grundsätzlich die übergeordneten Richtlinien vom BAG oder der Kantone und Gemeinden. Entsprechend muss immer in Betracht gezogen werden, ob Trainings im jeweiligen Kanton erlaubt sind und ob die Infrastruktur zur Verfügung steht. Die Schutzkonzepte der Anlagebetreiber sind ebenfalls einzuhalten.
Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Maskenpflicht und Abstand halten während den Aktivitäten
Die Maskenpflicht sowie die Abstandsregel ist drinnen wie auch draussen aufgehoben.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Covid-Zertifikat
Bei Personen ab 16 Jahren muss der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt werden. Trainieren die Personen ab 16 Jahren in beständigen Gruppen von höchstens 30 Personen in abgetrennten Räumlichkeiten (bei Mehrfachhallen getrennt durch Trennwände) und sind dem Organisator bekannt, kann auf das Zertfikat verzichtet werden.
6. Bestimmung Corona-Beauftrage oder Corona-Beauftragter des Vereins
Jede Organisation, welche einen Trainingsbetrieb führt, muss eine Corona-Beauftrage oder einen Corona-Beauftragten bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Marion Schaich. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie oder ihn wenden (marion.schaich@gmx.ch).
Ermenswil, 19. September 2021 Vorstand VBC Pfäffikon